Zulassung:

Zugelassen zur Prüfung sind Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die an dem entsprechenden Vorbereitungslehrgang teilnehmen.

 

Ausrüstung Reiter:

In den Reitabzeichenprüfungen ist eine fachgerechte und den Sicherheitsanforderungen entsprechende Reitausrüstung vorgeschrieben, d.h. Reithelm, Handschuhe, eng anliegende Oberbekleidung, Reitstiefel oder knöchelhohes Schuhwerk mit Absatz und Hose.

 

Ausrüstung Pferd:

Mit oder ohne Sattel oder mit Gurt – Trense –

 

Prüfungsanforderungen: 

Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, die an einem Tag abzulegen sind. Es werden folgende Anforderungen gestellt:

1. Teilprüfung praktisches Reiten – Reiten (mit und/oder ohne Sattel) an der Longe im Schritt und Trab (leichttraben und/oder aussitzen) und/oder Hintereinander reiten in einer Gruppe mit bis zu 4 Reitern im Schritt und Trab innerhalb eines eingezäunten Reitplatzes/Reithalle –

 

Die Teilprüfung Geländereiten kann neben dem praktischen Reiten als 2. Teilprüfung freiwillig erfolgen. Entweder findet sie am gleichen Tag statt oder unabhängig von der Prüfung im praktischen Reiten als gesonderte Prüfung. Es wird im Außengelände am Führzügel im Schritt und Trab geritten. Es ist wünschenswert, dass in einem eingezäunten Areal natürliche Umwelteinflüsse wie bei einem Ausritt gegeben sind, z.B. das Reiten über verschiedene Böden, Wellenbahn, etc.

 

2. Teilprüfung  An jeder Prüfungsstation demonstriert der Bewerber seine praktische Handlungsfähigkeit und begründet die Zusammenhänge im jeweiligen Themengebiet.

Station 1 – Pferdepflege: z.B. Putzen mit Striegel und Kardätsche, Huf- und Schweifpflege, Versorgen des Pferdes/Ponys nach der Arbeit – Mithilfe beim Zäumen und Satteln – Ort: Stallgasse, angebundenes Pferd/Pony, Putzzeug, Sattel, Trense

 

Station 2 – Bodenarbeit: Ansprechen und Annähern an das Pferd, Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt, Anbinden, Sicherheit auf der Stallgasse – Ort: Stallgasse, Box – Ausrüstung Pferd: Halfter (wahlweise Stallhalfter oder Knotenhalfter (Knotenhalfter nicht zum Anbinden) mit Führstrick/Bodenarbeitsseil; zum Anbinden: Anbindestrick)

 

Station 3 - Ansprechen und Annähern an das Pferd Das Ansprechen und Annähern an das Pferd kann z.B. in der Box, auf der Stallgasse und auf der Weide geprüft werden. Bewertet wird wie der Prüfling sich dem Pferd bemerkbar macht, sich ihm annähert und es auf halftert oder beim Anlegen des Halfters mithilft.

 

Station 4 - Führen und Halten an einem vorgegebenen Punkt Es kann auf der Stallgasse, in der Reithalle oder auf dem eingezäunten Außenplatz geführt werden. Der Prüfer gibt vor, wo geführt und an welcher Stelle gehalten wird. Bewertet wird die Art der Interaktion mit dem Pferd.  Das Halten sollte aufgrund der Körpersprache des Führenden eingeleitet werden. Reagiert das Pferd nur bedingt auf die verhaltenden Signale, wird vom Prüfling erwartet, dass er durch angemessenes Verstärken seiner Einwirkung zum Ziel kommt.

Beim Führen werden Führposition, Körperhaltung, Interaktion mit dem Pferd, Stimmhilfe und der Einsatz von Hilfsmitteln wie z.B. Gerte und Strick/ Seil bewertet. 

 

Station 5 - Anbinden Es gibt zwei Möglichkeiten das Anbinden des Pferdes zu prüfen (einseitiges Anbinden mit Anbindestrick oder beidseitiges Anbinden an Anbindevorrichtugnen). Bewertet wird die korrekte Ausführung des Sicherheitsknotens , das Bemessen der richtigen Stricklänge sowie die Geschicklichkeit beim Absolvieren der Aufgabe und beim Umgang mit dem Pferd (das Hinstellen in der erforderlichen Position und Aufrechterhalten des ruhigen Stehenbleibens).

 

Station 6 - Sicherheit auf der Stallgasse Beim Vorbereiten, bei der Pflege nach dem Reiten und beim Führen auf der Stallgasse wird die Beachtung der Sicherheitsaspekte bewertet. Prüfungssituationen können z.B. sein  Berücksichtigung von offenen Türen, herumstehenden/-liegenden Gegenständen, der Bodenbeschaffenheit, etc.

Pferd in die Box bringen und herausholen aus der Box unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten Prüfungskommission.

 

Das Prüfungsergebnis lautet „bestanden“ oder „nicht bestanden“.  Eine nicht bestandene Prüfung kann zum nächstmöglichen Termin wiederholt werden, wobei alle Teilprüfungen zu wiederholen sind. Das RA 10 kann jährlich neu erworben werden.

 

Quelle: Merkblatt für Lehrgangsleiter und Prüfer - Abzeichen Reiten - Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN), Abteilung Ausbildung und Wissenschaft, 48229 Warendorf.